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KI-Musik-Services SUNO und UDIO von drei Majors verklagt

Das war abzusehen: SUNO und UDIO von Majors verklagt

27. Juni 2024

Vor kurzem noch habe ich diesen Artikel über die Generierung von KI-Musik geschrieben, in dem ich bereits anmerkte, dass da manche Ergebnisse stark an sehr bekannte Bands erinnern – nun ist es offiziell.

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Sowohl SUNO als auch UDIO, beides Anbieter von KI-Generierter-Musik nur durch eine Textbeschreibung werden von den drei großen Majors UMG, SONY-MG und WARNER-MG verklagt.

Ich will ja nicht sagen ich habs ja gewusst….

… aber ich habs ja gewusst. Die drei genannten Majors fordern eine Kompensation von $150000 pro Werk, zu dem sie das Copyright besitzen und das für das Training der KI-Musik-Services SUNO und UDIO genutzt wurde. Bedenkt man kurz, dass solche KI-Services nur mit einer sehr großen Anzahl an Trainingsdaten, sprich Songs funktionieren ist es leicht sich vorzustellen, was da auf die Entrepreneurs zukommt.

Ein Kommentar kam lediglich von SUNO CEO Mike Shulman, der sich aber in keiner Weise mit den eigentlichen Vorwürfen beschäftigt:

„Unsere Technologie ist transformativ; sie ist darauf ausgelegt, völlig neue Ergebnisse zu generieren, und nicht darauf, sich bereits vorhandene Inhalte zu merken und wieder hervorzurufen. Aus diesem Grund erlauben wir keine Benutzeraufforderungen, die sich auf bestimmte Künstler beziehen.“

Screenshot Suno Website

Und weiter:

„Wir hätten dies gerne den Plattenfirmen erklärt, die diese Klage eingereicht haben (und wir haben es auch versucht), aber anstatt eine offene Diskussion zu führen, sind sie zu ihrem alten, von Anwälten geleiteten Verhaltensschema zurückgekehrt.“

Die Majors halten dagegen, dass sie mit nur wenigen Versuchen Ergebnisse erzielen konnten, die extrem nah an originalen Material lagen, weswegen der Verdacht aufkam.

Ein Beispiel hat mit dem Prompt: „1950s rock and roll, rhythm & blues, 12 bar blues, rockabilly, energetic male vocalist, singer guitarist“ und Vorgabe von einzelnen Textzeilen aus dem Lied Johnny be Good von Chuck Berry Ergebnisse erzielt, die in diesem Fall beinahe exakt den überbekannten Refrain „Go. Johnny go“ erzeugten. Die Kläger gingen noch einen Schritt weiter und zeigten bei einem Vergleich von Transkriptionen des Originals und des KI-generierten Songs:

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Screenshot UDIO Website

„..eine solche Überschneidung ist nur möglich, weil Suno mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wurde.“

Versuche einen ABBA- oder andere Songs zu kreieren gelangen auch, wobei Ed Newton-Rex (Chef der AI Nonprofit Organisation Fairly Trained) sich auf die nebulöse Aussage stützt, die Ergebnis seien „Deckungsgleich (eng. „matches“) mit dem Urheberrechtsgeschützten Material. Auch UDIO erzeugt Ergebnisse, die in einem Fall extrem an Mariah Carey erinnern.

Auch die RIAA ist alarmiert

Nicht nur diese Majors, sondern auch die RIAA, also die Recording Industry Association of America, geht auf die Barrikaden und gibt Statements in denen sie ganz klar formuliert, dass SUNO und UDIO bewusst versuchen, das Ausmaß ihrer Copyright-Verletzung zu vertuschen. Auch das ist nachzuvollziehen, wenn die einzige Antwort von Seiten der Beklagten dazu lautet, dass die Wahl der Trainingsdaten ein Betriebsgeheimnis darstellt.

Fair Use als Ausweg für die KI-Firmen

Diese Anschuldigung gegenüber den neuen KI-Generatoren sind nicht neu und betreffen auch Text-Generatoren, wie Chat-GPT als auch Bild-Generatoren wie Mid-Journey. Die Karte, die von den entsprechenden KI-Firmen immer zuerst gezückt wird ist die des „Fair Use“. Dieses spezifisch US-Amerkianische Konzept erlaubt eine eingeschränkte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material, ohne dass zunächst die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers eingeholt werden muss.

Grob gesprochen soll es dazu dienen kulturelle Werke auch außerhalb eines Copyright-Kontext verfügbar zumachen, so dass die ganze Gesellschaft davon profitieren kann. Dabei geht diese Doktrin auf das 19. Jahrhundert zurück und soll explizit verhindern, dass das Urheberrecht genau die Kreativität unterdrückt, die sie eigentlich fördern soll – ein gefundenes Fressen für alle KI-Firmen.

Auch Majors wollen KI-Musik

Man soll aber nicht annehmen, dass die Majors das aus altruistischen Gründen oder für ihre Künstler tun. Die Klage soll wohl auch Konkurrenten, die nicht das Kleingeld für die besten Anwälte haben, klein halten. Denn zumindest von UMG ist bekannt, dass sie mit KI-Firmen zusammenarbeiten um ganz offiziell mit ihrem Katalog ein vergleichbares Angebot zu schaffen.

Die Labels sehen auch eine Gefahr der Sättigung durch KI-generierte Musik, was in der Konsequenz heißt, dass menschliche Künstler in der KI-Flut einfach unterzugehen drohen. Denn auch wenn der Song zu 95% nach KünstlerXYZ klingt, sehen diese davon keinen Cent, und das ist noch weniger als durch das Streaming erzielt wird.

Wie seht ihr das „Fair Use“ und „Music for the Masses“ oder nicht? Seit ihr betroffen von solchen Services in der einen oder anderen Art oder nutzt ihr diese selber, einfach weil es eine neue Technologie ist, die Spass macht?

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Forum
  1. Profilbild
    Filterpad AHU 1

    Ich bin auch so hin,- und hergerissen. KI kann eines nicht: Musik! Was sie kann ist irgend etwas zu erstellen, was der Verbraucher unter Musik versteht. Und wenn es eben so klingt wie Ava Max und Swift, muss es gut und eben auch anscheinend „Musik“ sein. Fakt ist aber auch: Es klingt so ähnlich und eben nicht exakt so! Bin mal gespannt wie das endet, falls man überhaupt davon erfährt. Leider geht es bei Musik nicht mehr um…. Musik! Der Verbraucher wird bei der heutigen Musik komplett irre geführt, meiner Meinung nach.

    • Profilbild
      Flowwater AHU

      @Filterpad Sehr gute und Wichtige Aussage:

      > […] Was sie kann ist irgend etwas zu erstellen, was der Verbraucher unter Musik versteht. […]

      So sehe ich das auch. Mehr vom Gleichen, die Charts werden durch KI noch selbstähnlicher, noch weniger unterscheidbar. Aber das wollen die Konsumenten ja auch.

  2. Profilbild
    MartinM.

    Die Streitfrage hier könnte man ja eindampfen auf: „Ist das Nachahmen von Stimmen und Stilen bereits eine Copyrightverletzung?“ Den Sound eines Synthesizers kann man nicht schützen, beispielsweise. Natürlich auch nicht den Sound eines Steinway Flügels. Ist dann die Stimme von Paul McCartney schützbar? Das ist echt eine schwierige Frage.
    Das Video „pflegt“ einen für meinen Geschmack schlechten Stil. Es zerpflückt das provokante Anti-Udio-Video in winzige Portiönchen mit überheblichen „Netter Versuch“-Kommentaren. Ich hätte lieber das Original gesehen.
    Natürlich können die gezeigten Ergebnisse nur durch das Training der KI mit geschützten Songs entstehen. Ich habe auch keine Ahnung, wie die das noch widerlegen wollen.

  3. Profilbild
    zirkuskind

    Wie ich hier zum letzten Artikel zu den Thema schon schrieb: Diese „KI“ ist defacto nur eine hochskalierte Diebstahl Geschichte.
    Logo, dass es jetzt so kommt.

    Das beste Video zu dem Thema bisher finde ich ist dieses hier:
    https://www.youtube.com/watch?v=1bZ0OSEViyo&t=627s

    Dort ist aber auch interessanter Weise erwähnt, dass diese aktuelle Klage vorallem dazu dient, dass die Majors selbst KI generieren wollen, um ihren Katalog ausschlachten zu können, und nicht um irgendwie der Kunst oder der Menschheit zu dienen, sondern eben nur, damit diese Labels selbst mit der neuen Technik verdienen können anstatt jemand anders.

    • Profilbild
      Sontopi

      @zirkuskind Im verlinkten Ausschnitt geht es um das Geschäftsmodell von Spotify und nicht um das Training von KI Tools. Ich gebe auch zu bedenken, dass sämtliche humanen Musiker mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert sind.

      • Profilbild
        zirkuskind

        @Sontopi Sorry, es sollte nicht der Link zu einem Ausschnitt sein, sondern das gesamte Video. In etwa der Mitte geht es um die beiden hier verklagten KI-Services.

      • Profilbild
        zirkuskind

        @Sontopi Dein Gegenargument ist keins. Als ob jeder Mensch, der mal in seinem Leben irgendeine Musik hörte, und später Musik macht, per se somit Urheberrechtsverletzung begeht.
        Zumal diese gehörte Musik dieser Mensch ja meist irgendwie bezahlt hat, per Eintritt, Gema, Radio, oder irgendwie sonstwie. Folgt man deinem „Argument“ dürfte niemals irgendwer irgendwie vorher in seinem Leben irgendwas gehört haben, ansonsten ist alles was er tut eine Rechtsverletzung.

        Da kannst du eher mit der alten Sample-Debatte anfangen, aber das was du versuchst anzuführen, ist -sorry- völliger Quark.

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